Fragen und Antworten
Ich habe eine Heilmittelverordnung für die Podologische Therapie erhalten. Wie geht es weiter?
Bitte melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail in meiner Kassenzugelassenen Praxis. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von 28 Tagen. In diesem Zeitraum erhalten Sie Ihren ersten Termin.
Auf dem Rezept ist eine Zuzahlungspflicht angekreuzt. Was muss ich bezahlen?
Sind Sie nicht von der Zuzahlung befreit, haben Sie einen prozentualen Eigenanteil pro Behandlung zu leisten + 10 Euro Rezeptgebühr. Diese Regularien sind von der Krankenkasse festgelegt und werden in der Praxis bar, mit EC- Karte oder per Rechnung beglichen.
Gibt es Parkplätze bei der Praxis?
Gerne können Sie in unmittelbarer Nähe in Fritzlar gegen eine kleine Parkgebühr oder mit einer Parkscheibe ihr Auto abstellen.
Ich habe krankhafte Veränderungen an den Füßen wie z.b. Nagelpilz, starke Verhornungen, Hühneraugen oder einen eingewachsenen Nagel. Ich bekomme aber keine Heilmittelverordnung. Kann ich trotzdem einen Termin erhalten?
Um eine Heilbehandlung an den veränderten Füßen durchführen und einen Therapieplan erstellen zu können, bitten wir um ein Privatrezept mit der genauen Diagnose. Sprechen Sie Ihren Arzt/Ärztin diesbezüglich darauf an. Eine Heilbehandlung kann dann auch ohne Heilmittelverordnung stattfinden
Meine Nägel wachsen ein und sind schmerzhaft. Würde mir eine Nagelspange helfen?
Bei eingewachsenen, schmerzhaften Nägeln kann eine Nagelspange Linderung verschaffen und dafür sorgen, dass der eingewachsene Nagel wieder "richtig" herauswächst. Zeigen Sie Ihrem Arzt/Ärztin den eingewachsenen Nagel. Dieser/diese kann entscheiden, ob eine Nagelspangentherapie sinnvoll ist und bei Ihnen in Betracht kommt. Falls Sie eine Heilmittelverordnung für die Spangentherapie erhalten, bitten wir Sie, an die Gültigkeit der Heilmittelverordnung zu denken. Diese ist 28 Tage gültig.
Ich habe gesunde Füße und möchte nur die Nägel geschnitten bekommen. Ich habe keine Heilmittelverordnung oder ein Privatrezept. Ist das möglich?
Wenn Sie kein Rezept von Ihrem Arzt/Ärztin erhalten, da Ihre Füße gesund sind, machen wir eine podologische Behandlung, ohne gegen das Heilpraktikergesetz zu verstoßen. Das bedeutet: Heilen, Therapieren und Behandeln von krankhaften Erscheinungen (eingewachsene Nägel, Hühneraugen, Pilznägel) sind uns ohne ärztliche Anweisung nicht gestattet. Da Sie gesunde Füße haben, können wir Ihnen eine Fußpflege anbieten mit einem Nagelschnitt und einfacher Hornhautabtragung.